Allerdings ist eine solche Anerkennung keine Verpflichtung und ganz offensichtlich konnten sie diese Webseite ja ohne eine solche Gegenleistung nutzen. Generell sollten sie ohnehin nur dann Internetseiten auf Ihrer Webseite verlinken, wenn sie die verlinkte Seite für so gut halten, dass sie diese tatsächlichen Ihren Nutzern empfehlen wollen. Das gilt natürlich umso mehr, wenn sie durch eine Verlinkung eine Empfehlung auf einer Webseite aussprechen, die Ihnen gar nicht selber gehört. Denn, wenn Sie wahllos nutzlose Internetseiten verlinken, werden die Besucher, die diesen Links folgen und dann feststellen, dass die Seite nicht das hält, was der Link versprochen hat, enttäuscht sein und diese Enttäuschung wird sich negativ auf Ihre Reputation und auf die Reputation Ihrer Webseite auswirken.
Umgekehrt kann eine sinnvolle Verlinkung auf andere Seiten, die für Ihre Besucher tatsächlich einen echten Mehrwert bedeutet, von Ihren Benutzern dankbar zur Kenntnis genommen werden und dadurch kann sich deren Akzeptanz und Wertschätzung für Ihre Webseite deutlich erhöhen. Es geht also als Webseitenbetreiber wie auch als Nutzer von anderen Webseiten, auf denen man etwas eintragen kann (wie zum Beispiel Blogkommentare oder Forenbeiträge), darum, verantwortlich zu handeln. Verlinkungen und Empfehlungen sind meistens eine gute und hilfreiche Sache, sofern man selbst hinter den gesetzten Links steht und sie tatsächlich auch als eine Empfehlung meint. Man sollte letztendlich nicht vergessen, dass man ja selber auch immer ein Internetnutzer ist, der sich ärgert, wenn er mit schlechten Links auf eine unsinnige Webseite gelockt werden soll und der sich dagegen freut, wenn er durch einen Linkhinweis auf eine gute Webseite aufmerksam gemacht wurde, die er bislang nicht gekannt hat.
Bedienung der Seite:
Die hier gelisteten Kataloge sind nach dem Namen geordnet und im Menu auf der linken Seite kann für jeden Anfangsbuchstaben die zugehörige Liste aufgerufen werden. Innerhalb der einzelnen Listen wird als Sortierkriterium der Pagerank verwendet, der bestand, als der Katalog besucht worden ist. Die Minimale Gegenleistung ("Minimale Gegenl.") bezeichnet die Mindestgegenleistung, die ein Katalog beim letzten Besuch verlangt hat, um einen Linkvorschlag in sein Verzeichnis aufzunehmen. Die direkten Links zu den gelisteten Katalogen lassen sich mit dem Button links oben am Tabellenrand ein- und ausschalten.
Wichtig: Bei einzelnen Fällen kann ein fehlerhafter Eintrag des Autors vorliegen und darüberhinaus können sich alle Angaben mittlerweile verändert haben. Es lässt sich nicht vermeiden, dass einige der genannten Einträge in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar sind oder durch andere Inhalte ersetzt wurden. Bitte lesen Sie in jedem Fall dazu auch die Nutzungshinweise dieser Seite.
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